Zuzüglich gesetzliche Eichgebühren/Konformitätsbestätigungsgebühren für Wasserzähler, kalt und warm bis QN 6 (1/2" bis 1") 9,90 Euro
Wasserzähler, die zur Verrechnung oder Verteilung von Wassermengen eingesetzt werden, müssen immer geeicht sein. Eichgebühren sind gesetzliche Abgaben und deshalb nicht skontier-, rabattier- oder bonifizierbar. Die Gebühren ändern sich gemäß der jeweiligen gültigen Gebührenordnung.
Artikel-Nr.
06753
MEH
Stück
PEH
1
Ausführung
kompatibel zu Pollumuk (G2 1/4" / Schnittstelle MUK)